Frohn GmbH

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

So profitieren Sie von den steuerlichen Neuregelungen. In aller Munde, ist der Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Nicht nur Handwerkerleistungen zählen dazu, sondern auch Dienstleistungen für Familien, zum Beispiel Pflege- und Betreuungsangebote.

    Wie profitieren Familien?

    Folgende Steuererleichterungen wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2009 vereinfacht und erheblich ausgeweitet:

  • Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um geringfügige Beschäftigungen handelt (so- genannte Minijobs), können 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 510 Euro, angesetzt werden.
  • Aufwendungen für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, zu denen auch Pflege- und Betreuungsleistungen zählen, können bis zu 20 Prozent, höchstens insgesamt 4.000 Euro angesetzt werden. In aller Munde, ist der Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Nicht nur Handwerkerleistungen zählen dazu, sondern auch Dienstleistungen für Familien, zum Beispiel Pflege- und Betreuungsangebote.

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