Frohn GmbH

Jahressteuergesetz 2011

Artikel vom: 29.10.2010

Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung  eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes mit der Mehrheit der  Koalitionsfraktionen zugestimmt. Die Oppositionsfraktionen von SPD, Die  Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf, der insgesamt rund  180 Veränderungen an Steuergesetzen vorsieht, ab.

Arbeitszimmer wieder aufgenommen

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden insgesamt 36 Änderungen an  dem Gesetzentwurf vorgenommen. Nach dem Urteil des  Bundesverfassungsgerichts wird das steuerliche Abzugsverbot für die  Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers aufgehoben. Künftig können bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden, ”wenn für die betriebliche oder  berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“,  heißt es im Text des Gesetzentwurfs. Bei noch offenen Steuerfällen, in  denen kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist, gilt die  Regelung rückwirkend ab 2007.

Arbeitslosengeld II und Riester-Förderung

Ebenfalls neu in den  Entwurf eingefügt wurde eine Regelung, wonach Empfänger von  Arbeitslosengeld II Riester-Förderung erhalten können. Die Förderung  wäre ohne Gesetzesänderung ausgelaufen, weil Empfänger von  Arbeitslosengeld II nicht mehr in der Rentenversicherung  pflichtversichert sind und diese Pflichtversicherung Voraussetzung für  die Riester-Förderung ist. Die Oppositionsfraktionen, die die Aufhebung  der Rentenversicherungspflicht strikt abgelehnt hatten, warfen der  Koalition Zynismus vor.

Gesetzgeberische  "Klarstellung" zu Erstattungszinsen

Erstattungszinsen,  die das Finanzamt an Steuerpflichtige etwa wegen verspäteter  Einkommensteuererstattungen zahlt, sind steuerpflichtig. Diese  "Klarstellung" fügte die Koalitionsmehrheit in den Entwurf ein.  Allerdings können Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das  Finanzamt zahlen müssen, weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht  werden. Im Entwurf wird dies als "bewusste gesetzgeberische  Entscheidung, die konsequent daran anknüpft, dass private Schuldzinsen  nicht abzugsfähig, Guthabenzinsen aber steuerpflichtig sind",  bezeichnet. Nach Angaben eines Regierungsvertreters im Ausschuss zahlen  die Finanzämter jährlich 2 Milliarden Euro Erstattungszinsen. Ohne die  gesetzliche Klarstellung hätte es möglicherweise zu  Steuermindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe kommen können.

Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht abgelehnt

Mehrere Oppositionsanträge zur Gleichstellung eingetragener  Lebenspartnerschaften im Steuerrecht wurden von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Allerdings stimmten schließlich alle Fraktionen für einen  Antrag der Koalition, eingetragene Lebenspartnerschaften beim  Erbschaftsteuerrecht rückwirkend zum 1. August 2001 mit Ehen  gleichzustellen. Diese Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht  angemahnt.

iconBack_20x20