Frohn GmbH

Vorsteuerabzug bei falscher  Rechnungsangabe

Artikel vom 09.11.2010

Mit einem weit reichenden  Urteil hat sich der  Europäische Gerichtshof (EuGH 15. Juli 2010, Rs.  C-368/09) mit der Vorgehensweise beim Vorsteuerabzug bei nicht korrekt  ausgestellten Rechnungen befasst. Dem Urteil lag ein Fall aus Ungarn zu  Grunde. Eine Rechnung wies ein  falsches Leistungsdatum aus und wurde trotzdem vom  Steuerpflichtigen zum Vorsteuerabzug genutzt.

Die Rechnung wurde im Jahr  darauf storniert und durch eine neue Rechnung ersetzt. Nach dem  deutschen Umsatzsteuerrecht darf ein Vorsteuerabzug nur dann gewährt  werden, wenn eine ordnungsgemäß erstellte  Rechnung vorliegt. Sind die Angaben in der Rechnung  nicht vollständig oder fehlerhaft, wird der Fiskus den Vorsteuerabzug  nicht gewähren. In diesem Fall muss sich der Steuerpflichtige eine neue  korrekte Rechnung ausstellen  lassen. Im Falle einer Rechnungskorrektur darf der  Vorsteuerabzug erst zum Datum der vorliegenden korrekten Rechnung  erfolgen.

Demzufolge entsteht ein Zinsschaden, da nach § 233a AO Zinsen für die Nachzahlung von  Umsatzsteuer für das Kalenderjahr berechnet werden, in dem der  Vorsteuerabzug nicht gewährt wurde. Diese  Rechtslage sieht der EuGH jedoch in einem anderen  Licht. Er sieht in diesem Rahmen jede Berichtigung für eine Ergänzung  der ursprünglichen Rechnung, so dass diese deren Wirksamkeit  beeinflusst, insbesondere dann, wenn die  Rechnung lediglich zu korrigieren ist und es sich  nicht um die erstmalige Rechnungserteilung handelt.

Es entstehen somit keine  negativen Folgen für den Vorsteuerabzug, und damit bleibt die  USt-Zahllast unverändert. Betriebsprüfern dürfte es jetzt nicht mehr  einfach sein, bei kleineren Unregelmäßigkeiten  an der Rechnung zum Rotstift zu greifen, weil der  Fiskus keinen Zinsanspruch mehr erlangt. Stellungnahmen des  Bundesfinanzministers und der Finanzverwaltung liegen noch nicht vor.  Auch zum Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung  und zur Rückwirkung bei nachträglicher Berichtigung  der Rechnung wird es noch Kommentare geben müssen.

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