Frohn GmbH

Familienförderung

Im Rahmen des Familienförderung werden Aufwendungen für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung eines Kindes bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Der Freibetrag geht davon aus, dass bei kleineren Kindern üblicherweise der Betreuungsaufwand überwiegt, der dann mit zunehmendem Alter durch den Erziehungsaufwand und schließlich den Ausbildungsaufwand abgelöst wird. Der Bedarf wird den Eltern daher ohne Nachweispflicht als Pauschalbetrag steuermindernd zuerkannt.

Eltern wird ein Freibetrag in Höhe von 1.080 Euro bei Ledigen und 2.160 Euro bei Verheirateten pro Kind gewährt. Alle Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden dabei berücksichtigt.

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