Jahressteuergesetz 2011
Artikel vom: 29.10.2010
Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf, der insgesamt rund 180 Veränderungen an Steuergesetzen vorsieht, ab.
Arbeitszimmer wieder aufgenommen
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden insgesamt 36 Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird das steuerliche Abzugsverbot für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers aufgehoben. Künftig können bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden, ”wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“, heißt es im Text des Gesetzentwurfs. Bei noch offenen Steuerfällen, in denen kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist, gilt die Regelung rückwirkend ab 2007.
Arbeitslosengeld II und Riester-Förderung
Ebenfalls neu in den Entwurf eingefügt wurde eine Regelung, wonach Empfänger von Arbeitslosengeld II Riester-Förderung erhalten können. Die Förderung wäre ohne Gesetzesänderung ausgelaufen, weil Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht mehr in der Rentenversicherung pflichtversichert sind und diese Pflichtversicherung Voraussetzung für die Riester-Förderung ist. Die Oppositionsfraktionen, die die Aufhebung der Rentenversicherungspflicht strikt abgelehnt hatten, warfen der Koalition Zynismus vor.
Gesetzgeberische "Klarstellung" zu Erstattungszinsen
Erstattungszinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige etwa wegen verspäteter Einkommensteuererstattungen zahlt, sind steuerpflichtig. Diese "Klarstellung" fügte die Koalitionsmehrheit in den Entwurf ein. Allerdings können Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden. Im Entwurf wird dies als "bewusste gesetzgeberische Entscheidung, die konsequent daran anknüpft, dass private Schuldzinsen nicht abzugsfähig, Guthabenzinsen aber steuerpflichtig sind", bezeichnet. Nach Angaben eines Regierungsvertreters im Ausschuss zahlen die Finanzämter jährlich 2 Milliarden Euro Erstattungszinsen. Ohne die gesetzliche Klarstellung hätte es möglicherweise zu Steuermindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe kommen können.
Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht abgelehnt
Mehrere Oppositionsanträge zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht wurden von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Allerdings stimmten schließlich alle Fraktionen für einen Antrag der Koalition, eingetragene Lebenspartnerschaften beim Erbschaftsteuerrecht rückwirkend zum 1. August 2001 mit Ehen gleichzustellen. Diese Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht angemahnt.

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