Frohn GmbH

Ausgesuchte Neuerungen 1. Quartal 2012

Artikel vom 01.03.2012

Pläne für 2013/2014: Kleine Steuersenkung soll kalte Progression mildern

Die sogenannte kalte Progression beschreibt dem Umstand, dass ein Teil der Steuermehreinnahmen auf die progressive Ausgestaltung unseres Steuersystems zurückgeht: So führt eine Lohnsteigerung auch zu einer steuerlichen Mehrbelastung. Die Lohnsteigerung soll die Inflationsrate ausgleichen und damit die Kaufkraft erhalten, doch die Mehrbelastung übersteigt in vielen Fällen den Inflationsausgleich.

Der geplante Ausgleich, der 2013 und 2014 durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression umgesetzt werden soll, wird in folgenden Schritten umgesetzt:

Der Grundfreibetrag steigt zum 01.01.2013 um 126 EUR auf 8.130 EUR und zum 01.01.2014 um weitere 224 EUR auf dann 8.354 EUR. Er verschont das Existenzminimum nach dem Mindestbedarf für den Lebensunterhalt von der Steuer.

Der Tarifverlauf steigt bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 %. Dies soll vermeiden, dass die steuerliche Durchschnittsbelastung steigt, wenn Lohnerhöhungen nur die Inflationsrate ausgleichen.

Der Eingangssteuersatz bleibt mit 14 % unverändert.

Der Spitzensteuersatz von 45 % gilt ab 2013 bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR je Person. Die Grenze sinkt also von derzeit 250.730 EUR um 730 EUR und bei der Zusammenveranlagung von Eheleuten um 1.460 EUR auf dann 500.000 EUR. Bei Einkommen, bei denen die Reichensteuer greift, erfolgt also kein Ausgleich der kalten Progression. Es bleibt aber dabei, dass der Aufschlag von 3 % nur auf das Einkommen angewendet wird, das die Betragsgrenze übersteigt.

Kranken- und Pflegeversicherung: Entlastung vor allem für Eltern mit Kindern in der Ausbildung

Aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes können Sie seit 2010 Ihre Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe absetzen - unabhängig davon, ob Sie privat oder bei der gesetzlichen  Krankenkasse als Arbeitnehmer oder Selbständiger versichert sind. Haben Sie für Ihr Kind Anspruch auf einen Steuerfreibetrag oder Kindergeld, sollten Sie für die anstehende Einkommensteuererklärung 2011 diese Angaben bei Ihrem Steuerberater nicht vergessen .....

Alleinerziehende: Entlastungsbetrag entfällt bei Zuzug eines Erwachsenen

Alleinerziehende Mütter und Väter ohne Anspruch auf den günstigen Splittingtarif können einen Entlastungsbetrag von
1.308 EUR pro Kalenderjahr (Lohnsteuerklasse II) steuerlich geltend machen, wenn neben Ihnen und Ihrem Kind keine weiteren Erwachsenen mit im Haushalt leben. Für den Entlastungsbetrag ist es aber bereits schädlich, wenn auch noch ein volljähriges Kind ohne Anspruch auf Kindergeld oder -freibetrag bei Ihnen wohnt....

Kindergeld: Volljährige müssen sich immer wieder ausbildungssuchend melden

Eltern können für ihr volljähriges Kind unter anderem dann noch Kindergeld beziehen, wenn es seine Berufsausbildung mangels eines Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen kann. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich den Fall einer neuzehnjährigen Schulabbrecherin zum Anlass genommen, die Voraussetzungen für die verlängerte Kindergeldzahlung darzustellen. Danach wird das Kindergeld aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes nur dann fortgezahlt, wenn sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht .....

Kindergeld: Semestergebühren dürfen voll abgezogen werden!

Seit 2012 können volljährige Kinder unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Eltern um das Kindergeld bangen müssten. Denn die bisherige Einkommensgrenze von 8.004 EUR ist durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 aufgehoben worden. Sie muss allerdings dann noch beachtet werden, wenn die Familienkasse rückwirkend die Anspruchsvoraussetzungen für 2011 überprüft...

Ausbildung und Studium: Sind Ausbildungskosten als Werbungskosten abziehbar?

Wer nach der Schule direkt eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, kann die Kosten hierfür von der Steuer absetzen - jedenfalls wenn es nach dem Bundesfinanzhof (BFH) geht! In zwei vielbeachteten Urteilen haben die Richter die Kosten für ein Medizinstudium und eine Pilotenausbildung als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt.

Hinweis: Der Gesetzgeber hat inzwischen reagiert und will den Abzug von Studien- und Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben per Gesetz ausschließen. Gleichzeitig ist geplant, die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug von Ausbildungskosten von zurzeit 4.000 EUR auf 6.000 EUR zu erhöhen. Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Auge und informieren Sie über den neuesten Stand.

Außergewöhnliche Belastungen: Heimkosten sind auch bei vorheriger Schenkung noch absetzbar

Bei einem durch Krankheit, Alter oder Pflegebedürftigkeit veranlassten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind die Kosten für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Übernehmen Sie die Kosten einer Heimunterbringung für einen nahen Angehörigen, können Sie diese nur dann geltend machen, wenn diese zwangsläufig sind. Dies ist der Fall, wenn die untergebrachte Person gar kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt und soweit ihre eigenen Einkünfte und Bezüge zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen.

Der Abzug der Aufwendungen für eine Heimunterbringung scheitert aber nicht generell daran, dass Ihr unterstützter Verwandter Ihnen zuvor - etwa durch vorweggenommene Erbfolge - ein Grundstück gegen Vorbehaltsnießbrauch übertragen hat. Es kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass der Schenker seine Unterstützungsbedürftigkeit selbst verschuldet hat und damit keine Zwangsläufigkeit mehr vorliegt. Vielmehr können die Heimunterbringungskosten in erster Linie auf die eingetretene Pflegebedürftigkeit des Angehörigen sowie auf den Rückgang der Mieterträge aus dem Grundstück zurückzuführen sein.

Erbschaft und Schenkung: Was versprechen die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011?

Die Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR) 2011 ersetzen die längst veralteten ErbStR 2003, da inzwischen mehrere Gesetze wesentliche Neuerungen gebracht haben. Das gilt insbesondere für die Erbschaftsteuerreform 2009, aber auch für das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das Jahressteuergesetz 2010 und das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts.

Richtlinien sind Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des geltenden Rechts. Sie sind zwar weder für Sie als Steuerzahler bindend noch für uns als Berater, geben aber eine verlässliche Richtschnur und Rechtssicherheit im Umgang mit dem Fiskus.

Automatisiertes Verfahren: So wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge künftig abgeführt

Derzeit können Sie als Privatanleger die Kirchensteuer auf Antrag direkt durch Ihre Bank, Bausparkasse, Fondsgesellschaft oder Ihr Versicherungsunternehmen mit abgeltender Wirkung einbehalten lassen. Dazu müssen Sie dem Kreditinstitut allerdings Ihre Konfession mitteilen. Alternativ können Sie sich für die Kirchensteuer vom Finanzamt gesondert veranlagen lassen, indem Sie die einbehaltene Abgeltungsteuer erklären.

Diese Wahlmöglichkeit soll künftig entfallen: Eine gesetzliche Änderung soll bei der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein automatisiertes Verfahren einführen. Damit soll das Kirchensteueraufkommen zeitnah erfasst und gesichert werden. Diese Änderung soll erstmals für Kapitalerträge gelten, die nach 2013 zufließen.

Damit die Kreditinstitute wissen, ob ein Kunde kirchensteuerpflichtig ist, und die Steuer gegebenenfalls einbehalten können, bedarf es zunächst einer Online-Anfrage bei einer zentralen Datenbank im Bundeszentralamt für Steuern. Dies soll einmal jährlich oder - etwa bei Neukunden - anlassbezogen geschehen. Die Zuordnung erfolgt dann über die gespeicherten Daten zur Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), ähnlich der Abfrage für die Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Arbeitnehmern. Besteht eine Konfession, führt die Bank die Kirchenabgabe zusammen mit der Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab.

Hinweis: Ein Kreditinstitut kann auf diesem Weg auch überprüfen, ob die Steuer-ID, die sein Kunde ihm mitgeteilt hat, zutreffend ist. Die Steuer-ID ist bei Einreichung eines neuen oder geänderten Freistellungsauftrags seit 2011 verpflichtend, damit dieser Gültigkeit besitzt.

Den Abruf Ihrer Kirchensteuermerkmale können Sie jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern sperren lassen. Dies soll die Behörde elektronisch ermöglichen, etwa über ein Online-Portal. Dann werden Sie erst wieder über Ihre Einkommensteuererklärung zur Kirchensteuer veranlagt.

Elektronische Steuerdatenübertragung: Die Fairness für Steuerzahler soll wiederhergestellt werden

Auch bei der Einkommensbesteuerung setzen sich die elektronische Datenübertragung und -verarbeitung immer mehr durch. Dies nützt vor allem der Finanzverwaltung und weniger dem Steuerzahler. Deshalb haben Steuerberaterverbände  eine Eingabe an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags und an das Bundesfinanzministerium verfasst. Darin fordern sie rasche Umgestaltungen, um die Nachteile für den Steuerzahler zu beseitigen.

Die Finanzverwaltung sammelt immer mehr Daten über den Steuerzahler von Dritten ein. So sind etwa Arbeitgeber, Arbeitsagenturen, private und gesetzliche Rentenversicherer sowie Krankenkassen verpflichtet, Daten elektronisch an den Fiskus zu übermitteln. Der Steuerzahler als eigentlich Betroffener bleibt dabei häufig außen vor. Da dies dem Steuerlaien oft gar nicht auffällt, fordern die Verbände eine klare gesetzliche Verpflichtung, Betroffene sowohl über den Inhalt als auch über den Zeitpunkt der Meldung zu informieren.

In der täglichen Praxis der Finanzämter werden die, in der Steuererklärung angegebenen, Beträge oft einfach durch elektronisch gemeldete Daten überschrieben. Stellt sich später heraus, dass die ursprünglichen Beträge doch zutrafen, ändern Finanzbeamte den Bescheid meist nur, wenn er nachteilig für den Fiskus war. Steuerzahler aber müssen Einspruch einlegen, um ihr Recht durchzusetzen. Daher sollen die Finanzämter Datenabweichungen zunächst überprüfen müssen, bevor sie sie übernehmen dürfen.

Heutzutage überträgt der Steuerzahler seine Steuererklärung via Internet zum Finanzamt, nachdem er seine Daten selbst eingegeben hat. Hat er sich zu seinem Nachteil verschrieben (hätte er also Anspruch auf Erstattung) und stellt er dies erst nach Ablauf der Einspruchsfrist fest, kann er den Fehler wegen Bestandskraft nicht mehr korrigieren. Hat er sich jedoch zu seinem Vorteil vertan (und müsste also eine Nachzahlung leisten), kann das Finanzamt den Bescheid später noch ändern. Deshalb fordern die Verbände, dass Schreib- und ähnliche Fehler des Steuerzahlers nachträglich korrigiert werden können - was zu Zeiten der Papiererklärung ja auch kein Problem war.

Häusliches Arbeitszimmer: Wann steht ein anderer Arbeitsplatz bereit?

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann in voller Höhe abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. Daneben sieht das Einkommensteuergesetz noch einen beschränkten Kostenabzug von 1.250 EUR pro Jahr vor, der immer dann eingreift, wenn dem Berufstätigen für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht
(z.B. bei Lehrern). Zur genauen Abklärung inwieweit in Ihrem Fall eine Steuerermäßigung möglich ist, klären Sie bitte mit uns ab.  ...

Häusliches Arbeitszimmer: Tätigkeit in den Wohnräumen gefährdet die Anerkennung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte 2009 entschieden, dass die Aufwendungen bei einer gemischt veranlassten Reise in einen beruflichen und einen privaten Teil aufgeteilt und steuerlich entsprechend geltend gemacht werden können. Die Finanzverwaltung hat dies auf alle Einkunftsarten übertragen, soweit sich die Kostenbereiche anhand eines naheliegenden und sachgerechten Maßstabs - notfalls durch Schätzung - aufteilen lassen. Fraglich ist nun, inwieweit zwischen einem privaten Wohnbereich und einem Arbeitszimmer eine klare Abgrenzung gegeben ist.

In einem Fall des Finanzgerichts Hamburg erledigte ein selbständiger Unternehmensberater seine Arbeiten vom Wohnzimmer aus und nutzte den Essbereich sowie einen Teil des Wohnzimmers für PC und Drucker. Seine Aufwendungen konnten steuerlich aber nicht berücksichtigt werden, denn

  • es lag kein häusliches Arbeitszimmer vor, bei dem sie hätten als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Dazu hätte der Raum seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach nämlich in die häusliche Sphäre eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung der Arbeit als Unternehmensberater dienen müssen. Ferner hätte er klar vom privaten Wohnbereich abgegrenzt sein müssen.
     
  • es fehlte an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung. Eine Aufteilung nach Quadratmetern hätte die Nutzungsverhältnisse in der Wohnung nicht zutreffend wiedergegeben. Für eine Trennung mit Hilfe einer zeitlichen Komponente fehlte es ferner an einem klar erkennbaren, nachvollziehbaren Maßstab.

Sofern in der Wohnung oder dem Eigenheim das Arbeitszimmer nicht von den Wohnräumen getrennt ist, lassen sich die Aufwendungen nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Denn in solchen Fällen geht der Fiskus nicht mehr davon aus, dass die private Mitbenutzung des heimischen Büros von nur untergeordneter Bedeutung (unter 10 %) ist.

Hinweis: Die Vermutung einer privaten Mitbenutzung ohne Aufteilungskriterien können Sie beispielsweise ausschließen, indem Sie gewährleisten, dass Arbeits- und Wohnbereich strikt getrennt nutzbar sind - etwa durch einen Raumteiler. Dies ist in der Praxis aber sehr schwer nachzuweisen, wenn etwa das Wohnzimmer am Abend oder am Wochenende für Büroarbeit genutzt wird.

Gutscheine: Wann fällt Umsatzsteuer an?

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat kürzlich neue Hinweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen gegeben. Zunächst weist sie darauf hin, dass zwischen Nennwertgutscheinen und Warengutscheinen zu unterscheiden ist: Auf Nennwertgutscheinen ist ein fester Währungswert - beispielsweise in Euro - aufgedruckt. Bei der Ausgabe erfolgt noch keine Umsatzversteuerung. ...

Angehörigenverträge: Bei Vermietung unter Marktniveau gelten neue Steuerregeln

Vermieten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf Dauer, können Sie auch die laufenden Kosten, die Schuldzinsen und die Abschreibungen steuerlich berücksichtigen. Das Finanzamt überprüft Ihren Fall nur unter besonderen Umständen auf Liebhaberei - wenn Sie die Wohnung beispielsweise an Verwandte zu einem Preis unter dem Marktniveau überlassen. Dann mussten Sie als Vermieter bisher belegen, dass langfristig gesehen ein Überschuss der reduzierten Mieteinnahmen über die kompletten Aufwendungen möglich ist. Denn für den Abzug von Werbungskosten tragen Sie die Beweislast. Das hat sich ab 2012 geändert: Die Überschussprognose ist entfallen und es gibt eindeutige gesetzliche Vorgaben....

Werbungskosten bei Mieteinkünften: Dürfen Kreditzinsen nach dem Hausverkauf weiter abgezogen werden?

Verkaufen Sie Ihre zuvor vermietete Immobilie und reicht der Verkaufspreis nicht aus, um die noch auf dem Haus lastenden Kredite zu tilgen, verweigert das Finanzamt den Abzug der weiterhin bezahlten Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten.

Kontaktieren Sie uns unbedingt in diesem Fall.....

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